Leistung der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI:
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Körperpflege
- Inkontinenzversorgung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Lagern bei Bettlägerigkeit
- Mobilisation und Prophylaxen
Leistung der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V
- Richten der Medikamente
- Blutzuckerkontrolle
- Blutdruckkontrolle
- Insulingabe
- Injektionen
- Verabreichen der Medikamente
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Stromaversorgung
- Katheterwechsel und -pflege
Förderung und Beschäftigung betroffener Menschen zeitweise durch aktive oder passive Freizeitgestaltung wie Spaziergänge oder Gesellschaftsspielen oder Begleitung außerhalb der eigenen Wohnung
- Einkaufen
- Reinigung der Wohnung
- Fenster putzen
- Abwaschen
- Müll entsorgen
- Wäsche waschen und bügeln
- Bei Ihnen zu Hause kochen....