Leistungen

Leistung der Pflegeversicherung nach  dem Sozialgesetzbuch XI:



- An- und Auskleiden


- Hilfe bei der Körperpflege


- Inkontinenzversorgung


- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


- Lagern bei Bettlägerigkeit


- Mobilisation und Prophylaxen


Leistung der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V



- Richten der Medikamente


- Blutzuckerkontrolle


- Blutdruckkontrolle


- Insulingabe


- Injektionen


- Verabreichen der Medikamente


- Verbandswechsel


- Wundversorgung


- Stromaversorgung


- Katheterwechsel und -pflege


Förderung und Beschäftigung betroffener Menschen zeitweise durch aktive oder passive Freizeitgestaltung wie Spaziergänge oder Gesellschaftsspielen oder Begleitung außerhalb der eigenen Wohnung


- Einkaufen


- Reinigung der Wohnung


- Fenster putzen


- Abwaschen


- Müll entsorgen


- Wäsche waschen und bügeln


- Bei Ihnen zu Hause kochen....


Share by: